Die Bundesregierung stellt nun wieder einen Zuschussförderung für barrierereduzierte Bäder zur Verfügung. In den Genuss kommen private Eigentümer und Mieter. Im „Förderbaustein 5 Sanitär“ des KfW-Programms 455 wird die Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze und die Modernisierung von WC, Waschbecken und Badewannen mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst.
Das vergangenen Jahre haben gezeigt, dass ein Budget in dieser Höhe bereits nach drei bis vier Monaten aufgebraucht sein kann. Dann ist keine weitere Antragstellung mehr möglich. Wir empfehlen den Antrag möglichst rasch zu stellen
Im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen“ werden über das Bad hinaus folgende Maßnahmen – einzeln oder in Kombination – gefördert:
Anforderungen an Ihr Bad
Der Fokus beim Förderbaustein 5 Sanitär liegt auf dem Badumbau, der einen der am stärksten gefragten Finanzierungsbereiche innerhalb des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ darstellt. In der Zuschussvariante des KfW-Programms werden frei kombinierbare Einzelmaßnahmen in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten bis max. 2.500 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Im Baustein Sanitär werden die Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze und die Moderinisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken, und Badewanne) gefördert. Für die Vergabe von Zuschüssen müssen Sanitärräume mindestens 1.80 m x 2,20 m groß sein und barrierereduzierend eingebaut werden. Duschplätze müssen bei der Badsanierung beispielsweise bodengleich ausgeführt werden, um den Zuschuss zu erhalten. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Badewannen dürfen nur eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können beim Badumbau Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden.
Anträge stellen können laut Kreditanstalt für Wiederaufbau „natürliche Personen“ als
Für die Förderung bestätigt der bad&heizung-Fachbetrieb die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und die Technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis.
Nach Abschluss der Maßnahme, spätestens aber 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, muss die programmgemäße Durchführung des Vorhabens erfolgen. Hierzu bestätigt der bad&heizung-Fachbetrieb die Einhaltung der Anforderungen des Merkblatts und die technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis.
Die Leistung im Föderbereich 5 Sanitär oder auch 6 - Sicherheit, Orientierung und Kommunikation mit den Bereichen Stützgriffe und Vorwandinstallation kann als Einzelmaßnahme von jedem bad&heizung-Betrieb erfolgen und abgerechnet werden. Nur für gesamtheitliche Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ist ein Sachverständiger verpflichtend vorgeschrieben. Die Antragsstellung erfolgt direkt bei der KfW-Bangengruppe unter www.kfe.de/455. Die Beantragung der Fördermittel muss immer erfolgen, bevor mit der Maßnahme begonnen wurde.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online unter www.kfw.de/zuschussportal. Über diese Seite kommen Sie auch zu weiteren Infos.
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