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Aktuelle bad & heizung News

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen vorgeschrieben.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg auf erneuerbares Heizen mit bis zu 70 % gefördert.

  • Die Grundförderung von 30 % für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern und Unternehmen offen.
  • Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von 5 %. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub- Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Ein Geschwindigkeits-Bonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt. Bis Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %. Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.
  • Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Insgesamt ist die Zuschussförderung auf 70 % begrenzt.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Födergeldern.

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