Verrechnungssätze im Stundenlohn
| 01 | Obermonteur | 72,80 € |
| 02 | Kundendienstmonteur | 71,80 € |
| 03 | Monteur | 68,80 € |
| 04 | Hilfsmonteur | 54,80 € |
| 05 | Helfer | 42,80 € |
Die Arbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende beim Kunden.
An-/Abfahrt und Rüstzeiten werden über die An-/Abfahrtspauschalen abgerechnet.
An-/Abfahrtspauschalen
| 10 | Zone 0 0-1 km | 25,80 € | Oberderdingen |
| 11 | Zone 1, 1-5 km | 39,80 € | Flehingen, Großvillars, Kürnbach, Sternenfels |
| 12 | Zone 2, 5-10 km | 52,80 € | u.a. Bretten, Knittlingen, Sulzfeld, Diefenbach, Gölshausen, etc. |
| 13 | Zone 3, 10-20 km | 68,80 € | u.a. Eppingen, Maulbronn, Mühlacker, Jöhlingen, etc. |
| 14 | Zone 4, 20-30 km | 118,80 € | u.a. Vaihingen-Enz, Weingarten, etc. |
Die An-/Abfahrtspauschalen enthalten die Lohnzeiten für die An-/Abfahrt, Rüstzeiten sowie die Fahrzeugkosten.
Die An-/Abfahrtspauschalen werden bei jedem Auftrag zusätzlich zu den Stundenlohnarbeiten oder Wartungspauschalen verrechnet.
Auftragspauschalen
| 21 | Einmalige Auftragspauschale | 19,80 € |
Die einmalige Auftragspauschale deckt folgende Leistungen ab:
- Bearbeitung und administrative Abwicklung des Auftrags
- Terminvereinbarung sowie Einsatz- und Personalkoordination
- Erstellung und Bereitstellung aller auftragsrelevanten Unterlagen
- Technische Klärung des Auftragsumfangs
- Organisation, Disposition und Kommissionierung benötigter Ersatzteile
Die Abrechnung erfolgt einmalig pro Auftrag, unabhängig von Arbeitszeit, Anfahrtskosten und Materialverbrauch.
Notdienst
An-/Abfahrtspauschalen Notdienst
| 30 | Zone 0, 0-1 km | 43,80 € | Oberderdingen |
| 31 | Zone 1, 1-5 km | 68,80 € | Flehingen, Großvillars, Kürnbach, Sternenfels |
| 32 | Zone 2, 5-10 km | 95,80 € | u.a. Bretten, Knittlingen, Sulzfeld, Diefenbach, Gölshausen, etc. |
| 33 | Zone 3, 10-20 km | 118,80 € | u.a. Eppingen, Maulbronn, Mühlacker, Jöhlingen, etc. |
| 34 | Zone 4, 20-30 km | 198,80 € | u.a. Vaihingen-Enz, Weingarten, etc. |
Die An-/Abfahrtspauschalen Notdienst enthalten die Lohnzeitenfür die An-/Abfahrt inkl. Notdienstzuschlag, Rüstzeiten sowie die Fahrzeugkosten.
Zuschläge und Bereitschaftszulage Notdienst
| 35 | Notdienstzuschlag für Arbeiten Mo-Fr. 18:00 - 07:00 Uhr, Samstags, Sonntags, Feiertags | 72,80 € |
| 36 | Bereitschaftszulage Notdiensteinsatz Mo-Fr. 18:00 - 07:00 Uhr, Samstags, Sonntags, Feiertags | 90,00 € |
Die Bereitschaftszulage Notdienst wird einmalig pro Notdiensteinsatz abgerechnet.
Alle Preisangaben zzgl. aktuell gültiger gesetzlicher MwSt.
Wartungsvertäge
Wir empfehlen für die Wartung Ihrer Anlagen den Abschluss eines kostengünstigen Wartungsvertrag.
Für Kunden mit einem gültigen Wartungsvertrag entfallen:
- Einmalige Auftragspauschale bei allen Einsätzen, auch außerhalb der Wartungstätigkeiten
- Bereitschaftszulage Notdiensteinsatz

Beispiel
So verteilen sich die Kosten für eine Handwerkerstunde
Unsere Stunden-Verrechnungssätze ergeben sich aus verschiedenen Faktoren. Der auf den ersten Blick hohe Stundenverrechnungssatz setzt sich aus den Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten und dem Stundenlohn zusammen. Was dann noch übrig bleibt, ist der Gewinn.

Wie kann es sein, dass einer billiger ist?
Im oben genannten Rechenbeispiel bleibt dem Betrieb unterm Strich gerade einmal drei Euro je Arbeitsstunde. Trotz der geringen Gewinnspanne gibt es auf dem Markt fast immer einen Wettbewerber, der die Arbeit einige Euro billiger macht. Doch wie kann das sein?
Das sind oft Billigheimer, die ihre Mitarbeiter schlecht bezahlen oder Sozialleistungen nicht angemessen erbringen“, sagt Rolf Koch, Betriebsberater der Handwerkskammer Mannheim der deutschen Handwerkszeitung (DHZ) gegenüber. Die mangelnde Bezahlung spiegele sich dann meist auch in der Qualität wieder. „Es gibt aber auch immer einen, der betriebswirtschaftlich falsch rechnet“, sagt der Betriebsberater.
Ein Handwerker, der seinen Stundensatz zu niedrig ansetzt, könne seinen Betrieb langfristig kaum halten. Dort wird auch oft am Spezialwerkzeug und der Weiterbildung der Mitarbeiter gespart. Kunden sollten sich gut überlegen, ob sie den Auftrag tatsächlich an einen Anbieter vergeben möchten, der deutlich unter den anderen liegt. Denn damit sind auch erhebliche Gefahren verbunden.
Richtig frustrierend wird es für den Auftraggeber vor allem dann, wenn es zum Gewährleistungsfall kommt, der Handwerker aber bereits insolvent ist. Ein Fall, den Koch regelmäßig auf dem Schreibtisch liegen hat. „Der Kunde schaut letztlich in die Röhre“, fasst Betriebsberater Rolf Koch in der Handwerkszeitung die Gefahren zusammen.














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