Investitionszuschuss für barrierereduzierte Bäder 2020 aufgebraucht
Die für das Jahr 2020 bereitgestellten Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht. Daher ist in diesem Jahr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) keine Antragstellung mehr möglich.
Eine Förderung in 2021 ist möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt bereit gestellt werden. Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2021 sollen wieder neue Gelder im KfW-Programm 455-B für altersgerechte Umbauten zur Verfügung stehen. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Besprechen Sie dies einfach mit uns, Ihrem bad&heizung-Fachbetrieb.
Bereits zugesagte Mittel bleiben von der oben genannten Entscheidung jedoch unberührt. Ebenfalls nicht betroffen ist die für altersgerechte Badumbauten vorgesehene Kreditförderung. Wir werden Sie auf dieser Seite zeitnah informieren, sobald uns Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen. Zu detaillierten Infos auf der KfW-Homepage geht es hier.
